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A 9 Flohmarkt in Schweitenkirchen

Termine und Informationen zur Veranstaltung. Mit einem Klick auf die Anschrift können Sie sich den Veranstaltungsort auf einer Karte anzeigen lassen oder Sie holen sich mehr Informationen über den direkten Link (unterhalb der Anschrift) zur Internetseite des Veranstalters oder der Veranstaltung.

Kategorie
Flohmärkte

Tag
Sonntag, 19.05.2024
Uhrzeit
08:00 - 16:00 Uhr

     >>
Veranstaltungsgelände
Liebigstr.2
85301 Schweitenkirchen


A9 Flohmarkt in Schweitenkirchen: Es ist immer etwas los!

Der Flohmarkt findet nun nicht mehr jeden Sonntag statt, sondern nur an den unten aufgeführten Terminen.

Der A9 Flohmarkt hat sein Veranstaltungsgelände in der Liebigstraße 2, 85301 Schweitenkirchen, und kann stolz auf eine 32-jährige Tradition zurückblicken. Das Angebot ist äußerst vielfältig und reicht von Spielzeug bis zu Antiquitäten – hier ist für jeden etwas dabei.

Vorläufige Veranstaltungstermine jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr:
• Sonntag, 19. November 2023
• Sonntag, 17. Dezember 2023
• Sonntag, 21. Januar 2024
• Sonntag, 18. Februar 2024
• Sonntag, 17. März 2024
• Sonntag, 21. April 2024
• Sonntag, 19. Mai 2024

Die Standgebühren für Altwaren betragen 25,-€ für bis zu 4 Meter Standfläche, einschließlich eines Doppeltisches und des Autos am Stand. Falls die Standtiefe 1,20 Meter überschreitet, kann eine höhere Standgebühr anfallen. Für jeden zusätzlichen Meter wird eine Gebühr von 6,-€ berechnet. Wenn die Länge des Autos größer ist als die Standfläche, wird die Länge des Autos als Standgröße angerechnet.
Die Standgebühren für Kunsthandwerk und (NW auf Schotterplatz erlaubt) beträgt 10,-€ der Meter bei einer Standtiefe von max. 1,20 Meter.
Der Standaufbau kann ab 06:00 Uhr beginnen und muss strikt eingehalten werden, um mögliche Ruhestörungen zu vermeiden. Es gilt Schritttempo im gesamten Gelände. Die Zufahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten, Rettungswege, Notausgänge und Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden. Bitte beachten Sie, dass das Verteilen von Werbung jeglicher Art, sei es durch Aussteller oder Besucher, auf unseren Veranstaltungen untersagt ist. Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände ist erst ab 4:00 Uhr morgens erlaubt. Das Abstellen von PKW-Anhängern oder das Übernachten auf dem Veranstaltungsgelände am Samstag ist strikt untersagt. Ebenso sind Reservierungen mit Absperrbändern oder anderen Mitteln am Samstag nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnungen kann ein Platzverweis verhängt werden.
Unsere Toiletten auf dem Flohmarktgelände werden von unserem Toilettenservice-Personal betreut und sind stets in einem sauberen und hygienischen Zustand. In den Wintermonaten stehen außerdem beheizte Toiletten zur Verfügung.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes und der Belegung des Standplatzes ist jeder Aussteller bzw. Verkäufer zur Zahlung der Standmiete verpflichtet, unabhängig davon, ob der Stand aufgebaut wurde oder nicht. Der Standplatz muss sauber gehalten werden, und jeglicher Müll muss von jedem Teilnehmer eigenständig entsorgt werden.
Das Flohmarktgelände ist verkehrstechnisch optimal gelegen, direkt an der Schnellstraße E45 Richtung Pfaffenhofen. Es ist etwa 400 Meter Luftlinie von der Autobahn A9 Richtung Ingolstadt oder München entfernt. Von München aus ist der Flohmarkt in nur 38 km Entfernung und in 24 Minuten erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme im Winter auf eigene Gefahr erfolgt, selbst wenn das Veranstaltungsgelände vom Schnee geräumt wurde. Es wird empfohlen, Salz am Standplatz zu streuen, welches wir Ihnen kostenlos und solange der Vorrat reicht, zur Verfügung stellen.
Im Gewerbegebiet stehen zahlreiche Parkplätze zur Verfügung. Wir möchten Sie jedoch bitten, nicht auf der gegenüberliegenden Autobahn-Raststätte, am Kreisverkehr, auf der Bundesstraße oder auf der Landstraße nach Frickendorf zu parken, da dies mit einem Bußgeld von mindestens 30,-€ geahndet werden kann. In der Liebigstraße ist das Parken ausschließlich in den dafür vorgesehenen Parkbuchten erlaubt. Bei schönem Wetter empfehlen wir Ihnen, die Flohmarktpark-Wiese als Parkplatz zu nutzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann mit einem Bußgeld von etwa 15,-€ geahndet werden. Bitte berücksichtigen Sie diese Parkhinweise, um mögliche Strafen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Tag und freuen uns bereits jetzt auf Ihren Besuch. Beachten Sie bitte, dass es Änderungen und Irrtümer geben kann, für die wir uns vorbehalten, sie rechtzeitig zu korrigieren.

Inhaber: Konrad Romantschak
Veranstalter: Konrad Romantschak und sein Team



 

 

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