Urkunden werden von den Behörden im Ausland oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren - die Apostille und die Legalisation. Urkunden werden von den Behörden im Ausland oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt worden ist. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren - die Apostille und die Legalisation.