Die Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung und/oder Lohnbuchhaltung erfolgt bei uns im Büro oder in Ihrem Unternehmen. Diese können wir monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich durchführen.
Die unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sichert Ihnen maximale Kosten- und Zeitvorteile.