Die erste Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Europawahl 2019
Die erste Sitzung des Bundeswahlausschusses findet am 15. März 2019
WIESBADEN – Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, findet am Freitag, 15. März 2019 um 11:00 Uhr in Berlin im Deutschen Bundestag, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) die erste Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Europawahl 2019 statt. In dieser Sitzung entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Listen für einzelne Länder und der gemeinsamen Listen für alle Länder von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen.
Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzendem sowie acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern und zwei Richtern des Bundesverwaltungsgerichts (§ 4 Europawahlgesetz in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Bundeswahlgesetz), für die jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin vorgesehen ist.
Quelle: Bundeswahlleiter im Statistischen Bundesamt
http://www.bundeswahlleiter.de/
Quelle: Siehe oben!
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