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Bundestagswahl 2017 - 63 Parteien

63 Parteien und politische Vereinigungen haben Beteiligung an der Bundestagswahl 2017 angezeigt

WIESBADEN – Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 19. Juni 2017, 18:00 Uhr haben 63 Parteien und politische Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der Bundestagswahl 2017 beteiligen wollen.

Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleiter einreichen. Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.


Mehr Informationen und die Liste der Parteien sind auf http://www.bundeswahlleiter.de/ veröffentlicht.




Quelle:
Bundeswahlleiter im Statistischen Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Quelle: Siehe oben!


 



 

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